Allgemeine Gschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Werbegeschäft in Online-Medien
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, die mit der Agentur Buzas &Consulting (nachfolgend AB Consulting) für Online-Medien zu Stande kommen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Mit der Unterzeichnung eines Vertrages durch den Kunden (nachfolgend Auftraggeber) gelten diese in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Form als angenommen.

2. Auftrag
(1) Auftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und AB Consulting über das Erstellen eines Bewerbervideos bzw. Recruitingvideo.
(2) Für den Auftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die bei Vertragsschluss gültige Preisliste von AB Consulting sowie die technischen Anforderungen und Vorgaben nach den technischen Spezifikationen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.
(3) Hat AB Consulting die optische und technische Gestaltung des Videos für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen dem Auftraggeber selbstgestattet.
(4) Kosten für AB Consulting für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen nach dem Zusenden des Videos hat der Auftraggeber zu tragen.

3. Vertragsschluss
(1) Der Kunde kann nach erfolgter Registrierung aus dem Sortiment des Anbieters Produkte, auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Nach Auswahl der gewünschten Zahlungsart (Kreditkarte, Zahlung über paypal) gibt der Kunde über den Button „Beauftragen“ einen verbindlichen Antrag zur Beauftragung des Anbieters mit den sich im Warenkorb befindlichen Leistungen ab. Wählt der Kunde die Zahlungsart Kreditkarte so hat der Kunde für den Einzug der fälligen Entgelte zuvor noch seine gültige Kreditkartennummer zu benennen. Vor Beauftragung des Anbieters kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Die Beauftragung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seine Beauftragung aufgenommen hat.
(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden innerhalb von maximal 2 Tagen eine Auftragsbestätigung per E-Mail zu, in welcher unter Mitteilung einer Auftragsnummer die beauftragten Leistungen des Kunden, der Rechnungsbetrag, die gewünschte Zahlungsart sowie die Bankverbindung des Anbieters, an die der Rechnungsbetrag im Falle der gewählten Zahlungsart Vorkasse oder Banküberweisung zu zahlen ist, nochmals aufgeführt werden. Mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zustande. Der Kunde kann die Auftragsbestätigung über die Funktion „Drucken“ ausdrucken.
(3) Der Anbieter speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die AGB per Email zu. Die AGB können die Kunden jederzeit auch hier einsehen. Die Bestelldaten des Kunden sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
(4) Ein Vertrag, kommt soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Auftraggeber abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgte Bestätigung seitens ABC Marketing oder durch auftragsgemäße Sendung des Bewerbervideos bzw. Recruitingvideos zustande. Sofern das Angebot durch ABC Marketing erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Auftraggebers, unter Berücksichtigung dieser AGB, zu Stande.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine weitere E-Mail, in welcher er aufgefordert wird, in der E-Mail im Einzelnen benannte Unterlagen, die zur Leistungserbringung durch den Anbieter erforderlich sind, an den Anbieter zu übersenden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Auftragsbearbeitung durch den Anbieter erst dann beginnen kann, wenn er seine hier benannten Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
(2) Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit seiner Angaben und übermittelten Daten und Unterlagen selbst verantwortlich.

5. Widerrufsbelehrung
(1) Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen ) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss der Kunde ABC Marketing insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung des Kunden, für AB Consulting mit deren Empfang.
(2) Hinweis
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

6. Abwicklungsfrist
(1) Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Leistungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.
(2) Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos.

7. Ablehnungsbefugnis
(1) Die Angebote von AB Consulting sind freibleibend. AB Consulting behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

8. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die AB Consulting nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass AB Consulting zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich von AB Consulting beruht.
(2) Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist schriftlich geltend gemacht wird.
(3) Nachlass wird auch auf die gesamten Rechnungen von verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG bzw. Tochterunternehmen gewährt, sofern eine Kapitalbeteiligung von mindestens 50 Prozent gegeben ist. AB Consulting ist berechtigt, sich diese Kapitalbeteiligung im Original nachweisen zu lassen.

9. Zusätzliche Bestimmungen
(1) Datenlieferung
(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von AB Consulting entsprechende Leistungen rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung. Er hat die Unterlagen/Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird AB Consulting von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. Begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. AB Consulting behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
(b) Die Pflicht von AB Consulting zur Aufbewahrung der Unterlagen endet drei Monate nach dessen letztmaliger Verbreitung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien/Unterlagen des Auftraggebers werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.
(2) Platzierung
(a) AB Consulting wird das vom Auftraggeber zur Schaltung bzw. Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer auf der vertraglich festgelegten Web-Seite bzw. App platzieren. Der Auftraggeber hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Web-Seite bzw. APP. Eine Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist individuell zu vereinbaren und nur dann möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher nachteiliger Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung ausgeübt wird.

10. Gewährleistung von ABC Marketing
(1) AB Consulting gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Weitergabe der Unterlage. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Unterlagen liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität der Unterlagen hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbe-Eintrags beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. (3) Sind etwaige Mängel bei den Unterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

11. Haftung
Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet AB Consulting nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet AB Consulting nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet AB Consulting für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung von AB Consulting ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Rechte
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Erstellung des Videos erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt den Anbieter im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen AB Consulting im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Videos entstehen können, und wird ihn von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, AB Consulting nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.
(2) Der Auftraggeber überträgt AB Consulting sämtliche für die Nutzung der Bewerbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

13. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die AB Consulting nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

14. Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Vertrag veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Für von AB Consulting bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von AB Consulting mindestens einen Monat vor Sendung des Videos angekündigt werden.

15. Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde kann per paypal und Kreditkarte zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus. (2) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden.

16. Kündigung
Kündigungen vor Inanspruchnahme der Leistung haben schriftlich zu erfolgen. geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln. In diesem Zusammenhang werden die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten gemäß § 33 BDSG mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(1) Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten (anonym oder personenbeziehbar) aus dem Zugriff auf die von ihm ausgelieferten Produkte untersagt.
(2) Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbe-Einträge auf den Online-Angeboten von AB Consulting Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält. Im Fall von Verstößen stellt er ABC Marketing von etwaigen Ansprüchen Dritter und von Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung vollumfänglich frei.
(3) Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Auftraggebers sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.

17. Schlussbestimmungen
(1) Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist und das auch dann keine Anwendung findet, wenn der Auftraggeber seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von AB Consulting.
(3) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von AB Consulting. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz.
(4) Ergänzungen und/oder Abänderungen des Werbeauftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt gleichermaßen für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(5) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Werbeauftrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame(n) Bestimmung(en) wird(werden) vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der/den unwirksamen Bestimmung(en) erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken.

18. Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der Agentur Buzas Consulting an.